Weiterbildungen und Bildungsurlaub

Eine berufliche und persönliche Weiterentwicklung, neue Sichtweisen und Perspektiven – wir bieten Bildungsfreistellungen zu unterschiedlichen Themen an.

Wussten Sie, dass Sie als Angestellte:r in fast allen Bundesländern Anspruch auf Bildungsurlaub haben? Bei einer 5-Tage Erwerbsarbeitswoche stehen Ihnen in der Regel auch 5 Tage extra Bildungsurlaub pro Jahr zu. 

Auf dem Scheersberg bieten wir schon seit einiger Zeit Bildungsurlaub im Bereich Kunst an. In diesem Jahr kommen zusätzlich neue Angebote dazu, mit denen Sie sich vor allem im Bereich Gesundheit und Stressbewältigung weiterbilden können. 

Genießen Sie diese besondere Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient, in der inspirierenden Umgebung des Scheersbergs.

Bildungsurlaub in der IBJ Scheersberg

Übersicht Bildungsurlaube 2025

Für den Terminkalender: Übersicht geplanter Bildungsurlaube 2025

Und: Neu ab kommenden Jahr 2025
Wir haben auch 3-Tages-Angebote Bildungsurlaub (für Teilzeitkräfte und Teilnehmer:innen, die nicht so lange bleiben können.)

"Bildungsfreistellung", "Bildungszeit" oder "Bildungsurlaub"

Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit in 14 Bundesländern, damit Arbeitnehmende an anerkannten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen können. In den Freistaaten Bayern und Sachsen gibt es dies nicht.

Dieser Zeitraum beträgt in der Regel fünf Arbeitstage pro Jahr. Der Bildungsurlaub ermöglicht es, sich beruflich, politisch oder im Ehrenamt weiterzubilden, ohne dafür den regulären Jahresurlaub zu nutzen. 

Die Themen bzw. Angebote der Weiterbildungsseminare sind vielfältig, von Sprach- über Persönlichkeitsentwicklungs- bis hin zu Gesundheits- und Entspannungs-Kursen. Bildungsurlaub fördert das lebenslange Lernen und unterstützt Arbeitnehmer, Kenntnisse und Fähigkeiten weiterzuentwickeln.

Zusätzlich 5 Tage pro Jahr bezahlter Urlaub für Bildung

Pro Kalenderjahr stehen Beschäftigten fünf Tage Bildungsfreistellung zu. Unter bestimmten Bedingungen können bis zu 10 Tage Freistellung genommen werden. Für die Zeit erfolgt die Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber, um an staatlich anerkannten Weiterbildungsseminaren teilzunehmen. 

Wie Sie zu Ihrer Freistellung kommen, sehen Sie hier exemplarisch (Externer Link zum Landesportal Schleswig-Holstein)

Voraussetzung für die Lohnfortzahlung

Voraussetzung für die Lohnfortzahlung sind die Anerkennungen in dem Bundesland, wo der Arbeitgeberhauptsitz ist. Nach Absprache beantragen wir in den allen für uns möglichen Bundesländern außerhalb Schleswig-Holsteins diese Anerkennungen. 

Wichtig: Spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung muss die Teilnahmeabsicht dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Hierbei ist auch der Nachweis für die Anerkennung vorzulegen. Den Nachweis erhalten Sie nach der Anmledung direkt von uns. 

Teilnahmezertifikat/Teilnahmebescheinigung

Nach der Veranstaltung bescheinigen wir Ihnen die Teilnahme. Das Dokument können Sie zum Nachweis beim Arbeitgeber vorlegen. 

Unser Programm

Entdecken Sie weitere Angebote

Sie interessieren sich für ein noch breiteres Programm an Kursen oder andere Räumlichkeiten für Ihre Veranstaltung? Besuchen Sie unsere Partner-Bildungsstätten: Das Akademiezentrum Sankelmark und die Nordsee Akademie gehören wie die Internationale Bildungsstätte Scheersberg zum Deutschen Grenzverein e. V.

Blick vom See auf das Akademiezentrum Sankelmark.
Akademiezentrum Sankelmark Zur Website
https://www.sankelmark.de
Menschen unterhalten sich vor der Nordsee Akademie.
Nordsee Akademie Zur Website
Nordsee Akademie
Deutscher Grenzverein e. V. Deutscher Grenzverein e. V.
http://www.grenzverein.de/